Nach Informationen, die unter anderem durch den Blog „Geld und mehr“ eines Handelsblatt-Korrespondenten veröffentlicht wurden, wurden in der
Vorbereitung auf die Landtagswahlen in Ostdeutschland im Herbst 2024 Hintergrundgespräche zwischen der Redaktion des MDR und den Verfassungsschutzpräsidenten von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt initiiert. Diese Gespräche, deren Bestätigung sowohl von den beteiligten Sendern als auch vom Verfassungsschutz eingeholt wurde, zielten danach darauf ab, eine „staatstragende Berichterstattung“ im Vorfeld der anstehenden Wahlen zu gewährleisten. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass die Fokussierung dieser Gespräche auf der Beobachtung der Alternative für Deutschland (AfD) durch den Verfassungsschutz liegen soll, da diese Partei in allen drei genannten Ländern laut Umfragen eine führende Position einnimmt und von den jeweiligen Verfassungsschutzbehörden als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird.
Diese Praxis wirft Fragen bezüglich der Neutralität und Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien sowie der angemessenen Rolle des Verfassungsschutzes in der politischen Berichterstattung und der Wahrung demokratischer Grundsätze auf. Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, durch eine Kleine Anfrage an die Landesregierung Transparenz über die genauen Inhalte, Ziele und Rechtsgrundlagen
dieser Treffen zu schaffen und zu klären, inwieweit diese Vorgehensweise mit den Prinzipien der Pressefreiheit, der politischen Gleichbehandlung und der demokratischen Öffentlichkeitsarbeit vereinbar ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche rechtliche Grundlage legitimiert die Hintergrundgespräche zwischen der Chefredaktion des MDR und den Verfassungsschutzpräsidenten von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung der Berichterstattung zu den Landtagswahlen?
2. Welche spezifischen Inhalte und Zielsetzungen wurden in den Gesprächen zwischen dem MDR und den Verfassungsschutzpräsidenten verfolgt und wie verhalten sich diese zu den Grundsätzen der Pressefreiheit und der Neutralität der Berichterstattung?
3. Konzentrieren sich die Gespräche ausschließlich auf die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz, wenn ja, aus welchem Grund und nach welchen Kriterien erfolgt diese Fokussierung im Vergleich zur Behandlung anderer Parteien?

4. Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Landesregierung ergriffen, um die Transparenz dieser Treffen gegenüber der Öffentlichkeit zu gewährleisten und inwiefern wurden die Inhalte dieser Gespräche mit der Öffentlichkeit geteilt?
5. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung sichergestellt, dass die Hintergrundgespräche zwischen dem MDR und den Verfassungsschutzpräsidenten nicht zu einer einseitigen oder voreingenommenen Berichterstattung im Vorfeld der Landtagswahlen führen?
6. Nach welchen Kriterien wird entschieden, wann Kritik von Oppositionsparteien als staatsfeindlich eingestuft wird und wie wird dies mit den Grundrechten auf Meinungsfreiheit und politische Betätigung in Einklang gebracht?
7. Inwieweit ist es Aufgabe des Verfassungsschutzes, den öffentlichrechtlichen Rundfunk in der Ausgestaltung seiner Berichterstattung zu beraten, insbesondere im Kontext der politischen Neutralität und Unabhängigkeit des Rundfunks?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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