Die medizinische Unterversorgung auf dem Land ist durch die jahrelange Untätigkeit der rot-rot-grünen Landesregierung zu einem realen Problem geworden. Bereits im Jahr 2020 hat die AfD-Fraktion ihr Thüringer Landarztgesetz [1] vorgelegt, welches von allen Fraktionen abgelehnt wurde. An einem Punkt angelangt, an dem das Problem nicht mehr zu übersehen ist, ist die Minderheitsregierung gezwungen zu handeln und verkauft die Landarztquote – eine Forderung der AfD – als ihren Erfolg.
Corinna Herold, stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, erklärt hierzu:
„Durch die jahrelange Untätigkeit ist vor 2030 nicht mit Medizinabsolventen zu rechnen, die als Hausärzte die entsprechenden Mangelregionen stärken und die medizinische Versorgung sichern könnten. Diesen Zeitverlust sowie die zunehmende Unterversorgung hat die gesamte Landesregierung und dort insbesondere die federführenden Minister Werner und Tiefensee sowie der Ministerpräsident zu verantworten.
Das heute zur zweiten Beratung vorliegende Gesetz ist ein erster, wenn auch recht kleiner Schritt in Richtung Ausbildungsoffensive im Gesundheitswesen. Die angestrebten Verbesserungen bei den Auswahlverfahren für die noch immer zu knapp bemessenen Studienplätze für Medizin und Zahnmedizin in Thüringen können nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein.
Wir plädieren seit Jahren für eine Anhebung der absoluten Studienplatzzahlen für Medizin und Zahnmedizin, bei Letzteren auf circa 80 Plätze. Davon sollten nach Möglichkeit etwa die Hälfte mit Bewerbern aus Thüringen besetzt werden. Parallel dazu bedarf es einer konzertierten Aktion an allen Ausbildungsorten zur Verbesserung der Bedingungen für die benötigten Hochschullehrer.“
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[1] Gesetzentwurf der Fraktion der AfD „Gesetz zur Sicherung des medizinischen Nachwuchses im ländlichen Raum und im öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen (Thüringer Landarztgesetz -ThürLArztG-)“, Drucksache 7/1644