Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in seinem heute verkündeten Urteil, in dem auf Antrag der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag eingeleiteten Normenkontrollverfahren entschieden, dass die Verlängerung der Regelung zur Anordnung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Personen verfassungswidrig war. Der geringe Beitrag zur Pandemiebekämpfung, den die mit einer Vielzahl von Ausnahmegründen versehenen und damit in ihrer Wirkung ganz erheblich reduzierten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zu leisten imstande waren, vermochte die Schwere der Grundrechtsbeeinträchtigung gegenüber den nicht von den Ausnahmetatbeständen erfassten Personen nicht aufzuwiegen.
Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Die AfD kämpfte von Beginn an gegen die unverhältnismäßigen und verfassungswidrigen Regelungen der Corona-Verordnungen an. Heute konnten wir einen Punktsieg landen und der Landesregierung einmal mehr nachweisen, dass sie politisch inkorrekt gehandelt hat.
Unter die ehrliche politische Aufarbeitung der Coronakrise kann und darf jedoch noch kein Schlussstrich gezogen werden. Meine Fraktion wird die Aufklärung in der nächsten Legislaturperiode mit einem Untersuchungsausschuss fortsetzen.“