Beim Landgericht in Erfurt wurde heute die Klage der AfD-Fraktion gegen die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag verhandelt, bei der es um eine E-Mail-Aussendung der CDU-Fraktion vom 8. Juni 2023 geht. Darin wird fälschlicherweise behauptet, dass die AfD-Fraktion einen Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache 7/8056) abgelehnt habe, der die Landesregierung aufforderte, im Bundesrat gegen das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte ‚Heizungsgesetz‘ zu stimmen [1].

Eine Unterlassungserklärung durch die CDU-Fraktion wurde abgegeben. Eine von der AfD-Fraktion geforderte öffentliche Richtigstellung steht noch aus. Die Urteilsverkündung wird erst nach der Landtagswahl stattfinden.

Hierzu nimmt Nadine Hoffmann, energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, wie folgt Stellung:

„Die Glaubwürdigkeit einer politischen Kraft zeigt sich in den Mitteln, derer sie sich bedient. Die CDU-Fraktion hat eine Behauptung publiziert, die nicht der Wahrheit entspricht. Sie sollte daher eine Richtigstellung an alle Adressaten senden, denen gegenüber sie gelogen hat.“

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[1] Plenarprotokoll