Angesichts der aktuellen Debatte und anhaltenden Kritik am System des Rundfunkbeitrags, insbesondere bezüglich der Erhebungs- und Vollstreckungspraktiken, sowie der Transparenz und Angemessenheit der Verwendung dieser Mittel ergeben sich Fragen. Der Rundfunkbeitrag als
eine der Haupteinnahmequellen für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, darunter der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), soll dem Grundsatz der staatsfernen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen. Jedoch werfen die Methoden der Beitragserhebung, insbesondere im Kontext von Wohnsitzabmeldungen, sowie die Praxis der rückwirkenden Festsetzung von Beiträgen und die Effizienz der Mahn- und Vollstreckungsverfahren ernsthafte Fragen auf. Diese Anfrage soll dazu beitragen, Licht in diese Verfahren zu bringen und die Grundlage für eine möglicherweise notwendige Reform des Beitragssystems zu schaffen, um dieses gerechter und transparenter zu gestalten.
Ich frage die Landesregierung:
1. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2023 nach der erfolgten bürgerseitigen Abmeldung eines Wohnsitzes bei der Meldebehörde durch Recherchen vor Ort überprüft, ob die Abmeldung den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und die abgemeldete Person unter der Adresse der abgemeldeten Wohnung tatsächlich nicht mehr wohnhaft ist?
2. Wie viele Festsetzungsbescheide wurden nach Kenntnis der Landesregierung vom MDR im Jahr 2023 erlassen, die eine Festsetzung für
Zeiträume in den Jahren 2019, 2018, 2017 oder früher enthalten?
3. Wie viele (Mahn-)Bescheide mussten nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2023, 2022, 2021, 2020 beziehungsweise 2019 verschickt werden, um MDR-Rundfunkbeiträge in Thüringen einzufordern und in wie vielen Fällen kam es entsprechend zu Vollstreckungen?
4. Wie viele Bescheide des Beitragsservice waren nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2023, 2022, 2021, 2020 beziehungsweise 2019 unzustellbar?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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