Die 32. Sitzung der Strafvollzugskommission fand am 15. April 2024 in der Jugendstrafanstalt (JSA) in Arnstadt statt. In deren Rahmen fand ein Rundgang durch die JSA Arnstadt statt. Im Gespräch mit Mitarbeitern der JSA Arnstadt stellte sich heraus, dass die Bushaltestelle vor der JSA Arnstadt durch den öffentlichen Personennahverkehr nicht mehr angefahren wird. Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit den Gründen für die Stilllegung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Seit wann wird die Bushaltestelle an der JSA Arnstadt nicht mehr angefahren?
2. Welches Busunternehmen bediente mit welcher Buslinie die Bushaltestelle an der JSA Arnstadt?
3. Welche Gründe lagen nach Kenntnis der Landesregierung für die Stilllegung der Bushaltestelle vor?
4. Wer ist/war der Betreiber/Träger der Bushaltestelle?
5. Auf welchen Betrag beliefen sich die jährlichen Kosten für den Unterhalt der Bushaltestelle und welche Kostenersparnis hat sich durch
die Stilllegung der Bushaltestelle für den Betreiber/Träger der Bushaltestelle ergeben (bitte die jährlichen Kosten der letzten zehn Jahre in Jahresscheiben angeben)?
6. Wie oft wurde die Bushaltestelle in der Vergangenheit angefahren (wenn möglich, bitte den letzten Fahrplan beifügen)?
7. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, wieder ein Busangebot für Bedienstete, Besucher et cetera anzubieten?
8. Welche Möglichkeiten will die Landesregierung vor dem Hintergrund ihrer Klimaziele für Bedienstete, Besucher und Gefangene schaffen,
damit diese die JSA Arnstadt möglichst klimaneutral per öffentlichen Personennahverkehr erreichen?
9. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, wonach Angehörige von Gefangenen ihr Besuchsrecht nicht in Anspruch nehmen können, weil sie kein Auto besitzen und/oder das Taxi für sie zu teuer ist?