Wie in der Thüringischen Landeszeitung vom 5. Juni 2024 zu lesen war, wird von privaten Bahnunternehmen eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße wegen fehlender Ausnahmegenehmigungen befürchtet. Dem liegt ein marodes Schienennetz zugrunde.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann und wie hat die Landesregierung von dieser Problematik Kenntnis erlangt?
2. Welche Thüringer Bahnstrecken haben nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2015 Ausnahmegenehmigungen für den (schweren) Güterverkehr erhalten und welche Güter wurden auf diesen Strecken nach Kenntnis der Landesregierung transportiert?
3. Welche Gründe für die Ausnahmegenehmigungen lagen jeweils vor?
4. Inwieweit wurde oder wird die Landesregierung, das zuständige Ministerium oder eine nachgeordnete Behörde in die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen eingebunden?
5. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis von der Sanierungsbedürftigkeit oder welchem Sanierungsgrad welcher Bahnstrecken in Thüringen?
6. Gab es bezüglich der Sanierungsbedürftigkeit Gespräche des Landes mit dem Bund und/oder der Bahn beziehungsweise der DB InfraGO, wenn ja, wann und mit welchem Ausgang?
7. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung für das beschriebene Problem aus welchen Gründen als geeignet an und welche Kosten wären damit verbunden?
8. Wie würde sich nach Auffassung der Landesregierung die Verlagerung von der Schiene auf die Straße bei den betroffenen Strecken auf den Straßenverkehr und anliegende Ortschaften auswirken?
9. Welche Güter würden durch eine solche Verlagerung nun über die Straße transportiert?

10.Wie viele Züge welcher Ladung wären wöchentlich von einer solchen Verlagerung betroffen beziehungsweise würden durch eine solche Verlagerung nicht mehr fahren?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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