In den genannten Ortsteilen sind Solarparks geplant. Hierzu stellen sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Liegen nach Kenntnis der Landesregierung für die geplanten Flächen Bebauungspläne vor und wenn ja, seit wann, wenn nein, sollen derlei Pläne noch erarbeitet werden?
2. Genügt nach Auffassung der Landesregierung für die Vorhaben ein Bebauungsplan?
3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob sich die geplanten Anlagen in die Umgebung einfügen?
4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob es sich bei den geplanten Flächen um Agrarflächen, Brachflächen oder Konversionsflächen handelt?
5. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über welche gegebenenfalls auf den Flächen vorkommende geschützte Arten vor?
6. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über diesbezüglich ablehnende Stellungnahmen von Bürgern, Verbänden/Vereinen oder Kommunalvertretern vor?
7. Wann, von wem und in welcher Form erfolgte nach Kenntnis der Landesregierung bei den geplanten Anlagen eine Einschätzung und Abwägung im Hinblick auf die Naturgüter Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie auf das Landschaftsbild?