Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/5261 (siehe Drucksache 7/9046) ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Konnten die bis zum 31. Mai 2024 im betreuten ambulanten Wohnen versorgten Personen nach der Kündigung in anderen Einrichtungen untergebracht werden?
2. Wenn ja, befinden sich diese Einrichtungen im Landkreis Hildburghausen?
3. Wie werden die bis zum 31. Mai 2024 für das betreute ambulante Wohnen genutzten Räumlichkeiten nach Kenntnis der Landesregierung inzwischen genutzt?