Zur genannten Thematik ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob und wie viele Firmen im genannten Zusammenhang in welchen Regionen in Thüringen im Jahr 2024 und im Jahr 2025 Windgeschwindigkeiten gemessen haben oder messen werden?
2. Sind gegebenenfalls Unternehmen oder Personen im genannten Zusammenhang vom zuständigen Ministerium, von nachgeordneten Behörden oder den Planungsgemeinschaften beauftragt, dies zu tun, wenn ja, auf welcher Grundlage und gegebenenfalls mit welcher Honorierung?
3. Fließen die so erhobenen Daten in die Arbeit des zuständigen Ministeriums, nachgeordneter Behörden oder der Planungsgemeinschaften ein, wenn ja, auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck?
4. Inwieweit werden diese Daten (siehe Frage 2) dann nochmals vom zuständigen Ministerium, einer nachgeordneten Behörde oder der Planungsgemeinschaft auf ihre Richtigkeit überprüft?
5. Haben Mitarbeiter des zuständigen Ministeriums, nachgeordneter Behörden oder der Planungsgemeinschaften im Jahr 2024 Windgeschwindigkeiten im genannten Zusammenhang gemessen, wenn ja, warum, wann, wo und mit welchen Ergebnissen?
6. Inwieweit und von wem werden die (für aktuell gültige, aber in Überarbeitung befindliche Regionalpläne oder ungültig erklärte Regionalpläne) zugrundeliegenden Windgeschwindigkeiten im Zusammenhang mit der Überarbeitung oder Neuerstellung der Regionalpläne überprüft oder aktualisiert?
7. Wer ist grundsätzlich befugt, derlei Daten zu erheben und in welchem Fall werden diese Daten von Ministerien, Behörden oder Verwaltungen auf welcher Grundlage anerkannt?