Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Höhe hat die Landesregierung den öffentlichen, den freigemeinnützigen und den privaten Krankenhäusern sowie dem Universitätsklinikum Investitionsmittel gewährt (Angaben bitte für den Zeitraum von 2019 bis Juni 2024 mit Nennung der jeweiligen Klinik, aufgeschlüsselt nach Einzelförder- und Pauschalförderbeträgen)?
2. Welche Krankenhäuser beziehungsweise Kliniken haben Hilfen in welcher Höhe aus dem Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“ erhalten und welche Kliniken nicht (Angaben bitte für den Zeitraum von 2020 bis Juni 2024 mit Nennung des jeweiligen Krankenhauses beziehungsweise der jeweiligen Klinik)?
3. Gab es Fälle, in denen beantragte Fördermittel für Krankenhäuser beziehungsweise Kliniken nicht abgerufen wurden? Falls ja, in welcher Höhe und aus welchem Grund (Angaben bitte für den Zeitraum von 2019 bis Juni 2024 mit Nennung des jeweiligen Krankenhauses beziehungsweise der jeweiligen Klinik)?
4. Inwieweit sind nicht abgerufene Gelder für Krankenhäuser beziehungsweise Kliniken im aktuellen Haushalt vorhanden, insbesondere nach der Insolvenz der Klinik in Schleiz?