Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Rockerszene in Thüringen seit dem Jahr 2023 entwickelt (Gliederung nach einzelnen polizeilich relevanten Rockergruppierungen [OMCG], Supporter-Gruppierungen und rockerähnlichen Gruppierungen unter Angabe der Anzahl ihrer Mitglieder und Ortsvereine [Charter beziehungsweise Chapter])?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich Aktivitäten der einzelnen polizeilich relevanten Rockergruppierungen (OMCG) in sozialen Netzwerken vor und in welchem Umfang hat sich dies in den vergangenen Jahren entwickelt? Ergibt sich daraus nach Ansicht der Landesregierung ein gewisses „Bedrohungspotential“?
3. Wie viele Ermittlungsverfahren mit Rockerbezug wurden seit dem Jahr 2023 in Thüringen eingeleitet und mit welchem Ergebnis wurden diese abgeschlossen?
4. Wie viele Veranstaltungen haben polizeilich relevante Rockergruppierungen (OMCG) und Motorrad-Clubs seit dem Jahr 2023 in Thüringen angemeldet beziehungsweise durchgeführt und wo liegt der jeweils örtliche Schwerpunkt der einzelnen OMCG und Motorrad-Clubs?
5. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Landesregierung über Verbindungen und Tätigkeiten von Mitgliedern beziehungsweise Sympathisanten von polizeilich relevanten Rockergruppierungen (OMCG) zu a) Parteien, Vereinigungen, Institutionen oder Einzelpersonen; b) anderen polizeilich relevanten Rockergruppierungen (OMCG) in Thüringen, national und international;
c) der sogenannten Thüringer Türsteherszene und
d) der sogenannten Kampfsport- und Boxerszene?
6. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Rockerszene in Thüringen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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