Mit der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/10319 auf eine Kleine Anfrage informierte das Finanzministerium über die Einnahmen
aus Beteiligungen des Freistaats Thüringen bei Kapitel 17 04 Titel 121 11 in den Jahren 2019 bis 2023.
Der Freistaat Thüringen hält laut Übersicht 4.2 der jährlichen Haushaltsrechnungen an der GWB „Elstertal“ Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH eine Beteiligung von 89 Prozent; der Anteil am gezeichneten Kapital beträgt nominal 44.500 Euro.
Der Anteilserwerb erfolgte nach mir vorliegenden Informationen im Jahr 2019 für 83,3 Millionen Euro aus Mitteln des Sondervermögens
„Thüringer Wohnungsbauvermögen“.
Der im Unternehmensregister veröffentlichte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 weist einen soliden Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kapital- und Gewinnrücklagen aus.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welchen Betrag lautete zu den letzten fünf Bilanzstichtagen und lautet aktuell jeweils die Höhe der Gewinnrücklage und der sonstigen ausschüttbaren Eigenkapitalbestandteile?
2. Wie entwickelte sich die Eigenkapitalquote der Gesellschaft in den letzten fünf Geschäftsjahren jeweils zu den Bilanzstichtagen?
3. In welcher Höhe valutierten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Forderungen der Gesellschaft gegenüber dem Freistaat Thüringen als Gesellschafter zum letzten Bilanzstichtag und valutiert aktuell?
4. In welcher Höhe valutierten die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber dem Freistaat Thüringen als Gesellschafter zum letzten Bilanzstichtag und valutiert aktuell?
5. Welchen Zinsüberschuss (Zinseinnahmen minus Zinsausgaben) erzielte die Gesellschaft jeweils in den letzten fünf Geschäftsjahren (bitte aufgliedern nach Zinsertrags- und Zinsaufwandspositionen)?

6. Würden bei einer Ausschüttung aus der Gesellschaft die Erträge im 7. Sondervermögen „Thüringer Wohnungsbauvermögen“ oder im Kernhaushalt erfasst?
8. Über die Verwendung welcher Jahresüberschüsse der Gesellschaft wurde bisher noch kein Beschluss gefasst und wann ist damit zu rechnen?
9. Mit welchem Zweck und zu welchen Konditionen belässt der Freistaat Thüringen als beherrschender Gesellschafter die unter den Fragen 1 und 4 genannten aktuell vorhandenen Mittel als „working capital“ (Differenz zwischen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten) weiter in der Gesellschaft?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache