Mit der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/10319 auf eine Kleine Anfrage informierte das Finanzministerium über die Einnahmen aus Beteiligungen des Freistaats Thüringen bei Kapitel 17 04 Titel 121 11 in den Jahren 2019 bis 2023.
Der Freistaat hält laut Übersicht 4.2 der jährlichen Haushaltsrechnungen an der Thüringer Fernwasserversorgung – Anstalt des öffentlichen Rechts
(AöR) eine Beteiligung von 67,29 Prozent; der Anteil am gezeichneten Kapital beträgt seit der Gründung am 1. Januar 2003 80.750.000 Euro.
Der im Unternehmensregister veröffentlichte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 weist Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von circa 84,9 Millionen Euro sowie Kapital- und Gewinnrücklagen in Höhe von circa 292,9 Millionen Euro aus.
Derweil speist die Landesregierung jährlich aus dem Budget des Kernhaushalts die Tilgungen des negativen Sondervermögens „Fernwasser“ ein, welches nach § 5 Satz 2 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ mit der vollständigen Tilgung der Verbindlichkeiten als aufgelöst gilt. Einen weiteren Zweck neben der Abfinanzierung der Altschulden hat dieses Sondervermögen nicht. Die Höhe der Kredite belief sich nach den mir vorliegenden Informationen zum 31. Dezember 2023 auf 38.713.202 Euro.
5. Welchen Zinsüberschuss (Zinseinnahmen minus Zinsausgaben) erzielte die Thüringer Fernwasserversorgung AöR jeweils in den letzten fünf Geschäftsjahren (bitte aufgliedern nach Zinsertrags- und Zinsaufwandspositionen)?
6. Mit welchem Zweck und zu welchen Konditionen belässt der Freistaat Thüringen als Träger der Anstalt die unter den Fragen 2 und 4 genannten aktuell vorhandenen Mittel als „working capital“ (Differenz zwischen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten) weiter in der Thüringer Fernwasserversorgung AöR?
7. Wie hätte sich in den letzten fünf Jahren eine Kapitalausschüttung im Kernhaushalt auf die Kassenlage des Freistaats Thüringen ausgewirkt (Vergleich Zinsertrag in der Thüringer Fernwasserversorgung AöR mit der Zinsbelastung im Kernhaushalt und im Sondervermögen „Fernwasser“)?
8. War oder ist die Übertragung der Kredite des Sondervermögens auf die Thüringer Fernwasserversorgung AöR oder ist die ausschüttungsfinanzierte Tilgung der Kredite des Sondervermögens angedacht?
Wann und wie oder warum nicht?
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie entwickelte sich die Eigenkapitalquote der Thüringer Fernwasserversorgung AöR in den letzten fünf Geschäftsjahren jeweils zu den Bilanzstichtagen?
2. Auf welchen Betrag lautete zu den letzten fünf Bilanzstichtagen und lautet aktuell jeweils die Höhe der Gewinnrücklage und der sonstigen ausschüttbaren Eigenkapitalbestandteile?
3. In welcher Höhe valutierten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen der Thüringer Fernwasserversorgung AöR gegenüber dem Freistaat Thüringen als Träger der Anstalt zum letzten Bilanzstichtag und valutiert aktuell?
4. In welcher Höhe valutierten die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten der Thüringer Fernwasserversorgung AöR gegenüber dem Freistaat Thüringen als Träger der Anstalt zum letzten Bilanzstichtag und valutiert aktuell?