Im Ortsteil Friedrichsdorf der Gemeinde Witterda im Landkreis Sömmerda kam es laut des Berichts eines Bürgers zu einem Verwaltungsfehler im Zusammenhang mit dem geplanten Breitbandausbau durch ein deutsches Telekommunikationsunternehmen. Da die Hausnummer
eines Anwohners nicht amtlich registriert gewesen sei, habe das Telekommunikationsunternehmen den Anschluss der betreffenden Adresse
nicht vornehmen können. Der Fehler sei zwar behoben und die amtliche Registrierung nachgeholt worden. Jedoch stünden einem Anschluss der
betreffenden Adresse nun fehlende Fördermittel entgegen, wie das Telekommunikationsunternehmen dem Anwohner mitgeteilt habe.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu dem beschriebenen Fall?
2. Hat die Landesregierung in dem beschriebenen Fall bereits einen Vermittlungsversuch unternommen und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Förderprogramme des Bundes und des Landes stehen für den Breitbandausbau in Friedrichsdorf zur Verfügung (bitte mit kurzer Beschreibung der Voraussetzungen und der jeweiligen Höhe der Förderung)?
4. Gibt es in diesen Förderprogrammen nach Kenntnis der Landesregierung Klauseln, wonach die Förderung eines einzelnen Anschlusses einer Adresse an das Breitbandnetz aufgrund eines Verwaltungsfehlers verhindert wird, und wenn ja, welche?
5. In welcher Weise ist der Freistaat Thüringen in die Planung und Durchführung des Breitbandausbaus in Friedrichsdorf involviert?
6. Sind der Landesregierung andere Fälle aus Thüringen bekannt, in denen der Breitbandanschluss scheiterte, weil die Adresse eines Anwohners verwaltungsseitig nicht oder nicht korrekt verzeichnet war?
7. Gibt es eine Erhebung oder eine Schätzung der in Thüringen vorhandenen „nicht offiziell verzeichneten“ Adresspunkte, die keinen Glasfaserausbau erhalten, obwohl sie bei vollständigen Akten einen Glasfaserausbau erhalten würden?

8. Wenn Frage 7 bejaht wird, wie viele solcher Adresspunkte gibt es in etwa und was tut die Landesregierung, damit auch diese Adresspunkte mit Glasfaser versorgt werden können?
9. Wie unterstützt die Landesregierung von dem Problem betroffene Bürger? Gibt es einen konkreten Meldeweg, der dazu führt, dass ein betroffener Adresspunkt von der Förderung profitieren kann und einen Glasfaserausbau im Zuge der Ausbaumaßnahmen erhält?
10.Wenn Frage 9 verneint wird, warum ist die Landesregierung untätig geblieben, obwohl das Problem ganz offensichtlich nicht nur den Glasfaserausbau betrifft, sondern alle Prozesse, die von einem korrekten Datenbestand abhängen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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