Laut einer Internet-Meldung besteht seit dem 24. Oktober 2024 eine Thüringer Solarbörse (Onlinebörse).
Ich frage die Landesregierung:
1. Welches Ziel verfolgt die Onlinebörse?
2. Wer hat die Onlinebörse initiiert und wer betreibt diese?
3. Welche Kosten sind im Zuge des Aufbaus und des Starts der Onlinebörse entstanden sowie mit dem Betrieb verbunden und aus welchen Haushaltstiteln wurden beziehungsweise werden sie finanziert?
4. Wie viele Personen (gegebenenfalls welcher Ministerien oder nachgeordneter Behörden) sind im Zuge des Betriebs der Onlinebörse beschäftigt?
5. Wer überprüft wie die Richtigkeit der gemeldeten Angaben beziehungsweise Flächen?
6. Welche Ausschlusskriterien bestehen für gemeldete Flächen?
7. Wie wird sichergestellt, dass durch die Onlinebörse keine Zunahme
der Versiegelung oder Bebauung von Flächen (beispielsweise Agrarflächen) in Thüringen entsteht?
8. Welchen maximalen Ausbaustand an Solarenergie (bezogen auf Fläche und Nennleistung) möchte die Landesregierung grundsätzlich erreichen (bitte begründen)?
9. Ist die Onlinebörse mit einer zeitlichen Befristung versehen und wenn ja, mit welcher?
10.Wird es eine Evaluierung der Onlinebörse geben, wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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