§ 5 Abs. 2 der Thüringer Schulordnung sieht vor, dass Schulen ein ärztliches Attest verlangen können, wenn die Erkrankung eines Schülers länger als zehn Unterrichtstage dauert. Verschiedenen Medienberichten zufolge verlangen viele Schulen in Thüringen pauschal und ohne Rechtsgrundlage ärztliche Krankschreibungen von Schülern, selbst wenn diese nur wenige Tage fehlen. Dieses Vorgehen ist nicht nur rechtswidrig, es belastet die Arztpraxen und ignoriert die Eltern als die verantwortlichen Erziehungsberechtigten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, dass viele Schulen im Widerspruch zur Thüringer Schulordnung ärztliche Krankschreibungen für Fehlzeiten unter zehn Tagen verlangen?
2. Wie beurteilt die Landesregierung diesen Sachverhalt?
3. Was gedenkt die Landesregierung in diesem Zusammenhang zu tun?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache