Die wegen schwerer Schäden seit dem 21. August 2024 gesperrte Saalebrücke im Ortsteil Sparnberg der Stadt Hirschberg im Saale-Orla-Kreis sorgt für Unmut durch Umwege. Täglich rund 500 Pendler zwischen den Freistaaten Thüringen und Bayern müssen weiträumige Umfahrungen in Kauf nehmen. Auch die touristische Infrastruktur des Saaleradwegs über das Naturschutzprojekt Grünes Band ist mit der Sperrung gestört.
Die im Jahr 1993 erbaute “Brücke der Einheit” ersetzte eine kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs gesprengte Verbindung zwischen den Freistaaten Thüringen und Bayern. Ein mit rund 1,7 Millionen Euro geplanter Neubau scheitert bereits am Erstellen eines Angebots für etwa 100.000
Euro, da sich die Stadt Hirschberg in der Haushaltssicherung befindet.
Derzeit wartet die Stadt auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsamts, die Kosten für den notwendigen Planungsauftrag zu übernehmen.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist nach § 48 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 des Thüringer Straßengesetzes
(ThürStrG) oberste Straßenaufsichtsbehörde in Thüringen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Handelt es sich bei dem Brückenbauwerk um den Bestandteil einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 ThürStrG?
2. Sofern die Frage 1 mit Ja beantwortet wird, welcher Straßengruppe nach § 3 Abs. 1 ThürStrG ist diese Straße zugeordnet und wer ist der Straßenbaulastträger?
3. Soweit das Brückenbauwerk die Freistaaten Bayern und Thüringen verbindet, in welchen Gemarkungen ist es mit welcher Länge gelegen?
4. Wer hat die Errichtung des Brückenbauwerks wann und in welcher Höhe finanziert?
5. Wo und wie ist die Unterhaltung des Brückenbauwerks geregelt und besteht hierzu ein Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Bayern und Thüringen? Wenn die zweite Teilfrage mit Nein beantwortet wird, warum nicht?
6. Stehen für eine Sanierung oder einen Neubau des Brückenbauwerks Zuwendungsprogramme des Freistaats Thüringen zur Verfügung und wenn ja, welche?
7. Stehen nach Kenntnis der Landesregierung für eine Sanierung oder einen Neubau des Brückenbauwerks Zuwendungsprogramme des Freistaats Bayern zur Verfügung und wenn ja, welche?
8. Wurde für die Instandsetzung oder einen Neubau des Brückenbauwerks bereits ein Zuwendungsantrag gestellt und wenn ja, wo, wann und in welcher Höhe?
9. Unter welchen Voraussetzungen können der Stadt Hirschberg Zuwendungen in welcher Höhe für die Instandsetzung oder den Neubau des Brückenbauwerks bewilligt werden, wenn diese die Baulast hierfür trägt und sich in einer vorläufigen Haushaltsführung nach § 61 der Thüringer Kommunalordnung befindet?