Nach verschiedenen Zeitungsberichten (beispielsweise in der Tageszeitung Thüringer Allgemeine vom 28. Oktober 2024) sieht sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Straffälligenhilfe im Freistaat Thüringen e.V. (LAG Straffälligenhilfe Thüringen) vor finanziellen Schwierigkeiten. 90 Prozent ihrer Kosten werden vom Freistaat Thüringen getragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Existiert durch die Landesregierung oder durch eine von der Landesregierung beauftrage Person beziehungsweise Organisation eine Erfolgskontrolle für die finanzierten Projekte? Wenn ja, wie wird diese Erfolgskontrolle durchgeführt und welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu vor?
2. Nach welchen Kriterien wird der Erfolg der Tätigkeit der Straffälligenhilfe bewertet?
3. Wie viele Straffällige, die von Mitgliedsorganisationen der LAG Straffälligenhilfe Thüringen betreut wurden, werden erneut straffällig (bitte aufschlüsseln nach Mitgliedsorganisation für die Jahre 2015 bis 2023)?
4. Existiert eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Projekte? Wenn ja, wie und von wem wird diese Analyse erstellt und welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu vor?
5. Wie viele Straffällige werden insgesamt jährlich betreut (bitte auflisten nach Jahren ab 2015 bis heute)?
6. Welches sind die zehn häufigsten Delikte der Straffälligen, die in den vergangenen zehn Jahren in Betreuungsprojekten der LAG Straffälligenhilfe Thüringen aufgenommen wurden (bitte auflisten in der Reihenfolge der Häufigkeit für die Jahre 2015 bis 2023)?
7. Wie lange haben straffällig gewordene Personen einen Anspruch auf Betreuung (bitte untergliedern nach durchschnittliche und längstens mögliche Betreuungszeiträume)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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