Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie sind die Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Delikten, die in und um Bahnhöfen in Thüringen festgestellt werden, zwischen der Landespolizei in Thüringen und der Bundespolizei geregelt? Welche Behörden nehmen etwaige Delikte im Regelfall auf und wer ist für die weitere Sachbearbeitung des Verfahrens bis zur (möglichen) Abgabe an die Staatsanwaltschaft zuständig?
2. Wie sind die Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Delikten, die in und um Flughäfen beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Luftverkehr in Thüringen festgestellt werden, zwischen der Landespolizei in Thüringen und der Bundespolizei geregelt? Welche einzelnen Flughäfen in Thüringen sind diesbezüglich relevant? Welche Behörde nimmt etwaige Delikte im Regelfall auf und wer ist für die weitere Sachbearbeitung des Verfahrens bis zur (möglichen) Abgabe an die Staatsanwaltschaft zuständig?
3. Wie sind die Zuständigkeiten für die Bearbeitung von Delikten, die in Zügen beziehungsweise im und im Zusammenhang mit dem Zugverkehr in Thüringen festgestellt werden, zwischen der Landespolizei in Thüringen und der Bundespolizei geregelt? Welche Behörde nimmt die Delikte im Regelfall auf und wer ist für die weitere Sachbearbeitung des Verfahrens zur (möglichen) Abgabe an die Staatsanwaltschaft zuständig?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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