Ich frage die Landesregierung:
1. Wann wurden erstmals finanzielle Mittel aus dem Titel 686 71 (Zuschüsse für Präventions- und Beratungsarbeit) des Kapitels 03 03 (Allgemeine Bewilligungen) oder einem vergleichbaren Titel des Einzelplans 03 (Ministerium für Inneres und Kommunales) ausgezahlt?
2. In welcher Höhe wurden aus diesem oder einem vergleichbaren Titel seit dem Jahr 2015 finanzielle Mittel an welche einzelnen Empfänger auf welcher rechtlichen Grundlage ausgezahlt (bitte nach Jahren gliedern)?
3. Welche einzelnen Nachweise müssen Empfänger finanzieller Mittel aus diesem Titel erbringen, wenn sie Mittel aus diesem Haushaltstitel beantragen?
4. In welcher Form muss die Verwendung der Mittel nach der Auszahlung nachgewiesen werden?
5. Welche Anpassungen der in Frage 4 erfragten Nachweispflicht wurden seit dem Jahr 2018 in welcher Art, Auswirkung und in welchem Umfang vorgenommen?
6. Über welche konkreten Prüfungsmechanismen verfügt die Landesregierung, um die ordnungsgemäße Mittelverwendung für Auszahlungen aus diesem Haushaltstitel sicherzustellen? Wie wurden diese Mechanismen in den vergangenen Jahren zur Anwendung gebracht und welche einzelnen Empfänger von Mitteln aus diesem Titel waren davon in welchem Umfang betroffen?
7. Wie verfährt die Landesregierung, wenn es einzelne Empfänger betreffend in den vergangenen Jahren zu festgestellten Unregelmäßigkeiten kam? Was bedeuten derartige Feststellungen für zukünftige Auszahlungen finanzieller Mittel an diese Empfänger?