Hier wird festgelegt, dass das Land die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser sicherzustellen hat, indem es verpflichtet wird, die Trägerschaft der von Schließungen bedrohten Krankenhäuser zu übernehmen, sofern kein anderer Träger zur Verfügung steht. Dies soll die betroffenen Landkreise beziehungsweise Kommunen vor einer finanziellen Überforderung und dem Verlust einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung schützen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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