Zahlreiche Krankenhäuser in Thüringen befinden sich seit Jahrzehnten unter ökonomischem Druck. Mit der nun geplanten Umstrukturierung der gesamten Krankenhausversorgung, die ohne eine grundlegende Umstellung der Finanzierung, ohne einen geplanten Übergang und ohne f inanzielle Absicherung erfolgen soll, sind weitere ungeplante Krankenhausschließungen in Thüringen zu erwarten. Dies wird absehbar den ländlichen Raum des Landes besonders betreffen. Für die Bürger vor Ort drohen lange Wartezeiten und weite Anfahrtswege, auch im lebensbedrohlichen Notfall, wie zum Beispiel bei Schlaganfällen. Für den Erhalt einer flächendeckenden medizinischen Versorgung auch in den ländlichen Regionen Thüringens ist das Land Thüringen in der Pflicht, die Trägerschaft für von Schließung bedrohte Krankenhäuser in Thüringen zu übernehmen, sofern sich kein anderer Träger findet. Die betreffenden Krankenhäuser sind finanziell zu stabilisieren, bis bedarfsgerechte und tragfähige alternative Strukturen entwickelt worden sind. Hierzu soll das Land Thüringen die erforderlichen Regelungen ausarbeiten.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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