Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie viele Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit und keinen Pass besitzen, halten sich derzeit nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen auf (Gliederung nach Herkunftsstaat, Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland)?
2. Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Landesregierung die Staatsangehörigkeit einer Person festgestellt, die nicht im Besitz eines Reisepasses oder eines sonstigen amtlichen Dokuments ist? Wie wird das im Detail geprüft? Wie zuverlässig ist diese Prüfung und wie wird dies seitens der Landesregierung begründet?
3. Wie hoch ist die Anzahl der Personen in Thüringen, deren Abschiebung wegen Passlosigkeit derzeit nicht vollzogen werden kann (Gliederung nach Herkunftsstaat, Aufenthaltsdauer in der Bundesrepublik Deutschland und zugewiesenem Landkreis)?
4. Mit welchen Herkunftsstaaten steht die Landesregierung in Kontakt, um entsprechende amtliche Dokumente zu beschaffen und um eine Abschiebung der mit Frage 3 erfragten Personen zu erreichen? Mit welchen Herkunftsstaaten besteht kein entsprechender Kontakt?
5. Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Person, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die wegen Passlosigkeit nicht abgeschoben werden konnte, abschieben zu können? a) Was unternimmt die Landesregierung aktiv, um die Passlosigkeit entsprechender Personen zu beenden? b) Welche einzelnen Schritte unternimmt die Landesregierung, soweit keine diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Herkunftsstaat der jeweils betroffenen Person bestehen? c) Welche Pflichten obliegen den betroffenen Personen, um deren Passlosigkeit zu beenden? d) Welche Fristen muss die Landesregierung einhalten, um die Passlosigkeit betroffener Personen zu beenden? e) Welche Fristen müssen die betroffenen Personen einhalten, um deren Passlosigkeit zu beenden? f) Wie werden die mit Frage 5 Buchstaben a bis e erfragten Sachverhalte jeweils dokumentiert?
6. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Landesregierung, falls betroffene Personen nicht aktiv an der Beschaffung von Passersatzpapieren mitwirken, und in welchem Umfang kamen diese in Thüringen seit dem Jahr 2020 zur Anwendung (jährliche Gliederung)? 7. In wie vielen Fällen haben die Bemühungen der Landesregierung im Zeitraum zwischen den Jahren 2015 und 2024 dazu geführt, die notwendigen amtlichen Dokumente zu beschaffen und die Abschiebung betroffener Personen zu vollziehen?