Im Zusammenhang mit einer Meldung vom 21. November 2024 auf dem Gemeinschaftsportal regionaler Tageszeitungen in Südthüringen („inSüdthüringen.de“) über mögliche Tierquälerei in der Stadt Zella-Mehlis im Landkreis Schmalkalden-Meiningen („Meldung über Tierschänder macht die Runde“) ergeben sich Fragen. Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über den in der genannten Meldung geschilderten Sachverhalt seit wann vor?

2. Gab es eine Prüfung der zuständigen Behörde auf einen möglichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wenn ja, wann, mit welchem Ergebnis und wie viele Tiere welcher Tierart sind betroffen (wurden verletzt oder getötet)?

3. Sofern ein Verstoß im Sinne der Frage 2 vorliegt, welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

4. Liegen im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt Anzeigen oder Meldungen bei der zuständigen Behörde oder der Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor? 5. Liegen im Zusammenhang mit dem geschilderten Sachverhalt Anzeigen oder Meldungen wegen sonstiger Rechtsverstöße vor und wenn ja, wegen welcher?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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