Nach Angaben von Medienberichten vom 25. und 26. November 2024 habe das Ministerium für Inneres und Kommunales mindestens einmal in ein reguläres Stellenbesetzungsverfahren einer nachgeordneten Behörde eingegriffen, um die Besetzung der entsprechenden Stelle mit dem regulär obsiegenden Bewerber zu verhindern. Neben dem Eingriff in ein bereits abgeschlossenes Stellenbesetzungsverfahren durch das Ministerium für Inneres und Kommunales findet dieses Vorgehen möglicherweise auch in anderen Ressorts statt.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welche einzelnen Stellenbesetzungsverfahren welcher Ressorts der Landesregierung (ausgenommen das Ministerium für Inneres und Kommunales) haben welche jeweiligen Amtspersonen in wessen und mit welchem konkret formulierten Auftrag seit dem Jahr 2014 in Verfahren nachgeordneter Behörden eingegriffen, um einen obsiegenden Bewerber zu „verhindern“, weil dieser Mitglied einer extremistischen Partei ist oder einer solchen nahesteht (jährliche Gliederung nach Ressort, nachgeordneter Behörde, ausgeschriebener Stelle, eingreifender Amtsperson und Grund der Einmischung)?
2. Welche Vorgaben in welcher konkreten Rechtsform gibt es in den einzelnen Ressorts (ausgenommen das Ministerium für Inneres und Kommunales), die die Bearbeitung von Stellenausschreibungsverfahren im Sinne einer Vorgabe der Parteizugehörigkeit oder außerdienstlichen Betätigung von Bewerbern einschränkt oder beeinflusst beziehungsweise dafür geeignet ist, dahin gehend einschränkend oder beeinflussend zu wirken?
3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die innerdienstliche Beeinflussung von Stellenbesetzungsverfahren zum Nachteil einzelner Bewerber aufgrund deren Parteizugehörigkeit oder außerdienstlichen Betätigung weder Strafrechtsnormen verletzt noch einen Verstoß gegen Beamten- oder Arbeitsrecht beziehungsweise gegen einen Artikel des Grundgesetzes, zum Beispiel Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz, darstellt und wie begründet sie diese Auffassung?
4. In welcher Art und Weise und wie lange werden derartige Eingriffe in Stellenbesetzungsverfahren nachgeordneter Behörden der Ressorts der Landesregierung (ausgenommen das Ministerium für Inneres und Kommunales) dokumentiert?
5. In welchen Fällen wurden die einzelnen Personalratsebenen in welcher Form und mit welchem Ergebnis mit derartigen Eingriffen in Stellenbesetzungsverfahren befasst (ausgenommen das Ministerium für Inneres und Kommunales)?
6. In Stellenbesetzungsverfahren aus welchen einzelnen Ressorts der Landesregierung (ausgenommen das Ministerium für Inneres und Kommunales) wurden seit dem Jahr 2014 Informationen der politisch weisungsgebundenen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Ministerium für Inneres und Kommunales mit welchem Ergebnis eingebracht (jährliche Gliederung nach Ministerium und Behörde)?