Im Juni 2024 hat der Landtag das Thüringer Gesetz über die Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf (Thüringer Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz) beschlossen. Nach diesem werden im Rahmen einer Vorabquote Medizin- und Zahnmedizinstudienplätze an Studenten vergeben, die sich im Gegenzug vertraglich verpflichten, zehn Jahre in Gebieten mit besonderem öffentlichem Bedarf als Haus- oder Zahnarzt tätig zu werden. Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Studenten in den Studiengängen Medizin oder Zahnmedizin sind im Wintersemester 2024/2025 im Rahmen der Vorabquote des Thüringer Haus- Zahnärztesicherstellungsgesetzes zugelassen worden?

2. Wie schätzen nach Kenntnis der Landesregierung die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen beziehungsweise die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen als „die zuständige Stelle“ auf Basis der gemachten Erfahrungen den Bewerbungs- und Vergabeprozess ein?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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