1. Gemäß § 70 a Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird der Petitionsausschuss gebildet.

2. Der Petitionsausschuss und die Strafvollzugskommission werden mit jeweils 14 Mitgliedern besetzt. Auf die Fraktionen entfallen folgende Stellenanteile: Fraktion der AfD: 5

Fraktion der CDU: 4

Fraktion des BSW: 2

Fraktion Die Linke: 2

Fraktion der SPD: 1

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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