1. Der Ältestenrat wird mit 14 Mitgliedern besetzt. Auf die Fraktionen entfallen folgende Stellenanteile:

Fraktion der AfD: 5

Fraktion der CDU: 4

Fraktion des BSW: 2

Fraktion Die Linke: 2

Fraktion der SPD: 1

2. Abweichend von § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags kann im Einzelfall jede Fraktion einen ihr zustehenden Sitz im Ältestenrat durch eines ihrer Mitglieder wahrnehmen.

3. Abweichend von § 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags können Parlamentarische Geschäftsführer, die nicht geborenes oder benanntes Mitglied des Ältestenrats sind, an den Sitzungen des Ältestenrats mit beratender Stimme teilnehmen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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