Laut einem Artikel der Tageszeitung Thüringer Allgemeine vom 7. Dezember 2024 planen Investoren die Errichtung von bis zu 19 Windkraftanlagen im Kyffhäuserkreis, die mit einer Gesamthöhe von knapp 300 Metern zu den höchsten Windkraftanlagen der Region zählen würden. In dem Bericht wird zudem dargestellt, dass Flächeneigentümer mit Pachtzahlungen von bis zu 150.000 Euro pro Jahr geworben werden. Es bestehen jedoch Unsicherheiten in Bezug auf den aktuellen Planungsstand, die Auswirkungen auf Umwelt und Bevölkerung sowie die Einbindung der betroffenen Gemeinden in die Entscheidungsprozesse. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkreten Informationen liegen der Landesregierung zu den Planungen für den Bau von bis zu 19 Windkraftanlagen im Kyffhäuserkreis vor und wie beurteilt die Landesregierung den aktuellen Planungsstand?
2. Welche Höhe und Leistungsmerkmale (Hersteller, Modell, Nabenhöhe, Gesamthöhe mit Rotorblättern, installierte Leistung) sind für die geplanten Windkraftanlagen vorgesehen?
3. Wurde für den geplanten Standort eine Vorrangfläche für Windenergie ausgewiesen und falls ja, wie groß ist diese Fläche?
4. Welche Wald- oder landwirtschaftlichen Flächen sind von der geplanten Errichtung der Windkraftanlagen betroffen?
5. Ist eine Rodung der in Frage 4 genannten Waldflächen vorgesehen und falls ja, in welchem Umfang?
6. Welche Maßnahmen sind geplant, um den potenziellen Eingriff in das Landschaftsbild, den Arten- und Vogelschutz sowie die Auswirkungen auf das lokale Ökosystem zu minimieren?
7. Wie beurteilt die Landesregierung die geplanten Höhen der Windkraftanlagen im Vergleich zu bestehenden Windkraftanlagen in der Region und deren Auswirkungen auf das Landschaftsbild?
8. Ist geplant, zusätzliche Infrastruktur wie Umspannwerke oder Zuwegungen im Zusammenhang mit den Windkraftanlagen zu errichten, und wenn ja, wo?
9. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind im Zusammenhang mit dem Bau der Windkraftanlagen vorgesehen und wann sollen diese umgesetzt werden?
10. Welche weiteren Schritte sind bis zur Vollendung des Bauvorhabens nach Kenntnis der Landesregierung notwendig und bis wann wird mit einer möglichen Fertigstellung gerechnet?