Zu möglichen geplanten Windenergieanlagen in der Gemarkung Vachdorf im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ergeben sich weitere Fragen. Ich frage die Landesregierung:
1. Liegt der zuständigen Genehmigungsbehörde ein Antrag auf Bau und Betrieb von Windenergieanlagen vor (bitte mit Nennung der Zahl, der Höhe und der Nennleistung der Anlagen), wenn ja, seit wann und gegebenenfalls wie wurde dieser Antrag beschieden?
2. Liegen die beantragten Windenergieanlagen in einem Windvorranggebiet, wenn ja, in welchem und wie viele beantragte Windenergieanlagen liegen nicht in einem Windvorranggebiet?
3. Um welche Flächen handelt es sich bei der jeweiligen für Bau und Betrieb vorgesehenen Fläche pro Windenergieanlage (Gemeindefläche, Privatfläche, Landesfläche, Agrarfläche et cetera)?
4. Wie viele Windenergieanlagen welcher Größe und Nennleistung sind für Offenland (und dort gegebenenfalls für Agrarland) und wie viele Windenergieanlagen sind für Waldflächen beantragt?
5. Wo sollen Ausgleichsflächen welcher Größe für die beantragten Windenergieanlagen geschaffen werden und handelt es sich bei diesen Ausgleichsflächen um Gemeindeflächen, Privatflächen, Agrarflächen, Landesflächen et cetera und um Offenland oder Waldflächen?
6. Hat die Gemeinde Vachdorf nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2020 einen Flächennutzungsplan beschlossen mit dem Zweck des Baus und Betriebs von Windenergieanlagen, wenn ja, wann, für welche Fläche sowie Größe und wurde dies ausschließlich für Gemeindefläche beschlossen?
7. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Dienstaufsichtsbeschwerden oder Beschwerden im Allgemeinen in der Gemeinde Vachdorf beziehungsweise beim Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen im Zusammenhang mit der Planung für Windenergieanlagen in der Gemarkung Vachdorf?