Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird mit Hilfe verschiedener Förderprogramme wie dem Krankenhauszukunftsfonds und dem Förderprogramm „Digitalisierung der Krankenhaus-Notfallaufnahmen“ umgesetzt. Ich frage die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung den Digitalisierungsgrad der Kliniken in Thüringen ein?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der jährliche Investitionsbedarf für Digitalisierungsvorhaben im Gesundheitswesen und der sektorenübergreifenden Versorgung in Thüringen (bitte nach Förderbereich aufschlüsseln)?
3. Inwieweit und durch wen erfolgt eine Bedarfserhebung und Konkretisierung von zu digitalisierenden Aufgabenbereichen im Gesundheitswesen und der sektorenübergreifenden Versorgung einschließlich der Bestimmung von Zielvorgaben und Parametern, anhand welcher die Zielerreichung bemessen werden soll?
4. Inwieweit wird sichergestellt, dass die Beschäftigten im Gesundheitswesen in Thüringen durch die Digitalisierung tatsächlich von den seit Jahren beklagten zeitaufwendigen, zahlreichen Dokumentationspflichten entlastet werden und wie lässt sich die Entlastung konkretisieren?
5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Bevölkerung über Aspekte der Datensicherheit und des Datenschutzes unter den veränderten Bedingungen des digitalen Datenaustauschs aufzuklären, und welche Möglichkeiten haben Patienten, über ihre Gesundheitsdaten zu entscheiden?