Ab dem 19. November 2024 entwickelte sich ein Schriftverkehr zwischen mehreren Fuhrunternehmen und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Auslöser war eine eklatant mangelhaft erbrachte Winterdienstleistung in Bezug auf die Schneeräumung der L 3247 im Raum der Städte Zella-Mehlis und Oberhof im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, zuletzt am 18. November 2024, wodurch es wiederholt zu zahlreichen gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kam. Im Entwurf des Landeshaushaltsplans für das Jahr 2025 (Drucksache 8/50), Einzelplan 10, Kapitel 10 06, Titel 521 72, Untertitel 0100, sind als Winterdienstausgaben für Landesstraßen für das Jahr 2023 29.184.744 Euro (Ist), für das Jahr 2024 26.008.000 Euro (Ansatz) und für das Jahr 2025 28.600.000 Euro (Ansatz) angegeben. Weiterhin sind im Einzelplan 10, Kapitel 10 06, Titel 633 01 als Zuweisungen an Gemeinden für den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten von Landes- und Bundesstraßen für das Jahr 2023 3.000.000 Euro (Ist), für das Jahr 2024 1.500.000 Euro (Ansatz) und für das Jahr 2025 1.500.000 Euro (Ansatz) angegeben. Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann ist die Ausschreibung für die Erbringung der Winterdienstleistung in diesem Teil Thüringens erfolgt und wie viele und welche Bieter gaben auf diese Ausschreibung ein Angebot ab?

2. Auf welchen Portalen ist die Ausschreibung veröffentlicht worden und ist sie noch einsehbar?

3. Welche Regelungen waren in der Ausschreibung vorgegeben bezüglich Beginn und Ende der Räumsaison, der Einsatzzeiten, der Vorgaben zur Räumgeschwindigkeit, der Räumintervalle, der Räum- und Streubreite der Straßen und der Straßen, auf denen landesbedeutsame Buslinien verlaufen, zum Beispiel von Zella-Mehlis nach Oberhof?

4. Sind die Vorgaben aus der Ausschreibung, für welche, soweit uns bekannt ist, das Unternehmen Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG den Zuschlag erhalten hat, auch Vertragsbestandteil geworden? Welche Laufzeit hat der Vertrag?

5. Gibt es Vorkehrungen für den Fall, dass der Winterdienst aufgrund von Extremwetterereignissen seinen Aufgaben nicht in einer angemessenen Zeit nachkommen kann, und wenn ja, welche?

6. Gibt es im Rahmen solcher Vorkehrungen die Möglichkeit, den LkwVerkehr bereits nach Ohrdruf (in Richtung Oberhof) auf der einen Seite und Zella-Mehlis (ebenfalls in Richtung Oberhof) auf der anderen Seite zu warnen und auf die Bundesautobahn zu leiten?

7. In welchem Umfang wird die Leistung der Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG durch das Landesamt für Bau und Verkehr kontrolliert? a) Wird die Zielerreichung kontrolliert und wenn ja, wie? b) Gibt es ein Beschwerdemanagement für Bürger und Unternehmen im Landesamt für Bau und Verkehr und/oder bei der Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH & Co. KG? c) Gibt es ein Qualitätsmanagement?

8. Welche Möglichkeit hat das Landesamt für Bau und Verkehr, bei Nichterfüllung der geschuldeten Leistung, einem erhöhten Beschwerdeaufkommen oder Ähnlichem zum einen während der Vertragslaufzeit und zum anderen bei der Vertragserneuerung einzugreifen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache