In der Presse wird der Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zu Vorwürfen gegen den Leiter der politisch weisungsgebundenen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zitiert: Bei den Vorwürfen sei „nichts Neues dabei“. Alte und bereits geklärte Sachverhalte seien „von rechten Medien“ zusammengefasst und daraus eine „Verschwörungsgeschichte“ gestrickt worden. Dabei stehen nach meinem Kenntnisstand Vorwürfe von Behördenmissbrauch, Gewaltandrohungen gegen Mitarbeiter und Geheimnisverrat im Raum. Da der vorgenannte Minister für die Zitatausschnitte in dem Medienbericht als Innenminister bezeichnet wird, ist davon auszugehen, dass er sie nicht als Privatperson, sondern in seiner Amtsfunktion getätigt hat. Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welche einzelnen Vorwürfe bezieht sich die Aussage des Ministers für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (Gliederung nach den einzelnen Vorwürfen, anonymisiertem Kurzsachverhalt, Zeitraum, in dem der Vorwurf erhoben und bearbeitet wurde, Art und Weise der Bearbeitung der einzelnen Vorwürfe, Stellungnahme der Landesregierung zu dem jeweiligen Vorwurf, eingeleiteten Disziplinarmaßnahmen und Ergebnis der amtlichen Bearbeitung des jeweiligen Vorwurfs)?
2. Was versteht der Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung unter einer „Verschwörungsgeschichte“ und weshalb ist diese Bezeichnung im Falle der − nach meinem Eindruck teils schwerwiegenden − Vorwürfe gegen seinen Abteilungsleiter angebracht?
3. Was meint der Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung konkret, wenn er zu der Veröffentlichung von − nach meinem Eindruck teils schwerwiegenden − Vorwürfen gegen einen ihm unterstellten Abteilungsleiter davon öffentlich spricht, dass diese Vorwürfe „gestrickt“ wurden?
4. Was versteht der Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung unter „rechten Medien“? Weshalb braucht es in der öffentlichen Kommunikation des Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung diese Zuschreibung und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Landesregierung im Allgemeinen und das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung im Speziellen für den Umgang mit
a) Anfragen „rechter Medien“ an Behörden der Landesregierung und
b) veröffentlichten Berichten „rechter Medien“ seitens der Landesregierung?