Ich frage die Landesregierung:

1. Finanzielle Mittel in welcher Höhe erhalten Thüringer Polizeibeamte mit Uniformpflicht monatlich auf ein Kleidergeldkonto zum Kauf von Uniformteilen?

2. Wie hat sich diese monatliche Zuwendung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

3. An welcher Stelle können diese Mittel für welche Uniform- oder Kleidungsstücke ausgegeben werden?

4. Wie haben sich die Preise für die erhältlichen Uniformteile in den letzten zehn Jahren entwickelt (Darstellung für Hosen, Hemden und verschiedene Jacken)? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der monatlichen Zuwendung im Verhältnis zur preislichen Entwicklung im Uniformshop?

6. Welche anderen Möglichkeiten zum Erwerb von im Dienst zulässigen Uniformteilen haben die uniformtragenden Thüringer Polizeibeamten und falls ja, welche finanzielle Unterstützung können die Kollegen dort in Anspruch nehmen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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