Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Möglichkeiten des Erhalts von Beihilfe für ärztliche Versorgung können Thüringer Beamte in Anspruch nehmen?
2. Nach welchen Vorgaben werden die Erstattungssätze im Rahmen der Beihilfe in der finanziellen Höhe festgelegt und in welchen zeitlichen Abständen werden diese überprüft und angepasst?
3. Welche einzelnen preislichen Entwicklungen hatten in den letzten fünf Jahren welchen konkreten Einfluss auf die Höhe der Erstattungssätze im Rahmen der Beihilfe für Thüringer Beamte?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Erstattungssätze im Rahmen der Beihilfe für Thüringer Beamte in den letzten fünf Jahren?