Der Landtag hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2021 (Drucksache 7/4628) zur Sicherstellung der landesweiten medizinischen und pharmazeutischen Versorgung die Landesregierung aufgefordert, eine neue Richtlinie zur Niederlassungsförderung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern zu erarbeiten. Diese Richtlinie wurde durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 22. November 2023 erlassen und rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Niederlassungsförderung sind seit dem 1. Januar 2023 bis heute gestellt worden (Angaben bitte unterteilt nach Fachgebiet, Ergebnis der Antragstellung und Gebietskörperschaft)?
2. Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zum Entscheid?
3. Wie schätzt die Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die mit der Niederlassungsförderung beabsichtigte zusätzliche Steuerungsfunktion der Niederlassung in unterversorgte Bereiche ein?
4. Beabsichtigt die Landesregierung, das Förderprogramm zu evaluieren, und falls ja, wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?