Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche finanziellen Förderungen erhielten die einzelnen Thüringer Ortsgruppen des Vereins Rote Hilfe e. V. aus Thüringer Landeshaushaltsplänen seit der erstmaligen Beantragung finanzieller staatlicher Mittel durch den Verein oder einzelne Ortsgruppen?
2. Welche Förderungsanträge wurden im Jahr 2024 bewilligt und welche künftige Förderung dieses Vereins oder einzelner Ortsgruppen ist bereits beantragt und aktuell in der Bearbeitung?
3. Welche einzelnen Förderungsbedingungen wurden dem Verein oder einzelnen in Thüringen aktiven Ortsgruppen durch den Freistaat Thüringen in der Vergangenheit und zukünftig anheimgestellt?
4. Welches Datum trägt der letzte, der Bewilligungsstelle vorgelegte, Freistellungsbescheid (Abschnitt 59 Nr. 3 Satz 2 und 3 Anwendungserlass zu § 59 Abgabenordnung)?
5. Welche Unregelmäßigkeiten sind der Landesregierung über die einzelnen Thüringer Ortsgruppen des Vereins Rote Hilfe e. V. bekannt und welche Auswirkungen haben diese auf eine finanzielle Förderung des Vereins oder der Ortsgruppen durch Mittel aus dem Landeshaushaltsplan?
6. Aus welchen einzelnen Haushaltstiteln des Entwurfs des Landeshaushalts für das Jahr 2025 erfolgt die Finanzierung voraussichtlich im Haushaltsjahr 2025 in welcher veranschlagten finanziellen Höhe?
7. Welche Auswirkung hat die Erwähnung des Vereins im jährlichen Bericht der politisch weisungsgebundenen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung auf eine mögliche Gemeinnützigkeit und daraus resultierende steuerliche Behandlung von Spenden und auf eine mögliche finanzielle, vereinsrechtliche Förderung durch den Freistaat Thüringen?