Untersuchungsausschuss »Kramer-Komplex«Mirjam Lübke2025-01-29T14:07:36+01:00

Untersuchungsausschuss »Kramer-Komplex«

Der Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, die Entscheidungsfindung des Amts für Verfassungsschutz unter Leitung des seit 1. Dezember 2015 im Amt befindlichen Präsidenten und des Innenministeriums, dem das Amt zugeordnet ist, zu untersuchen.

Es gilt zu klären, ob der Verfassungsschutzpräsident in seiner Amtsführung gesetzliche Pflichten oder beamtenrechtliche Vorgaben verletzt hat und ob er seiner Verpflichtung zur politischen Neutralität, einer zentralen Anforderung an den Präsidenten einer Verfassungsschutzbehörde, gerecht geworden ist oder sein Amt zu politischen Zwecken missbraucht hat und welche Rolle dabei die politische Leitung des Innenministeriums spielte

Obmann Stefan Möller

Sprecher für Bürgerrechte und
Verfassungsschutzangelegenheiten

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