Ich frage die Landesregierung:
1. Welche rechtlichen Kriterien oder innerdienstlichen Vorgaben müssen erfüllt sein, damit ein Delikt als Hasskriminalität gegen Frauen eingestuft wird (Einzeldarstellung der jeweiligen Bestandteile)?
2. Welche schriftlichen oder mündlichen Aussagen wurden seit dem Jahr 2019 als Hasskriminalität gegen Frauen eingestuft und führten zur Einleitung entsprechender Ermittlungsverfahren in Thüringen (jährliche Gliederung nach Tatzeit, Tatort, Deliktsbezeichnung und Angaben zu ermittelten Tatverdächtigen)?