Im Zusammenhang mit dem Rückbau stillgelegter Windenergieanlagen ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Windenergieanlagen mit welcher installierten Leistung an welchem Standort in Thüringen wurden in den Jahren 2023 und 2024 stillgelegt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Welche dieser Windenergieanlagen befinden beziehungsweise befanden sich auf privater Fläche, auf kommunaler Fläche, auf Landes- oder Bundesfläche oder auf kirchlichen Grundstücken?
3. Welche der Windenergieanlagen befinden beziehungsweise befanden sich im Offenland und welche im Wald?
4. Welche der Windenergieanlagen wurden ohne vollständige Entfernung des Fundaments und welche der Windenergieanlagen wurden mit vollständiger Entfernung des Fundaments rückgebaut?
5. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die pro Windenergieanlage entstandenen Rückbaukosten und darüber vor, wer jeweils vertraglich für den Rückbau verpflichtet ist?
6. Wer trug jeweils welche Kosten des Rückbaus für die stillgelegten Windenergieanlagen?
7. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, welche Rücklagen pro Windenergieanlage für deren Rückbau als Teil des Genehmigungsverfahrens verlangt wurden?
8. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob die Rücklagen vom zur Kostenbegleichung des Rückbaus Verpflichteten für den Rückbau ausreichen beziehungsweise ausreichten? 9. Was ist in dem Fall geschehen, in dem die Rücklagen nicht ausgereicht haben?