Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche finanziellen Förderungen erhielten die Institution Partnerschaft für Demokratie Weimarer Land mit Sitz in der Stadt Apolda im Landkreis Weimarer Land und der Verein zur Förderung von Demokratie und Toleranz e. V. mit Sitz in der Stadt Weimar aus Landeshaushaltsplänen jeweils seit der erstmaligen Beantragung finanzieller staatlicher Mittel?

2. Welche Förderungsanträge wurden im Jahr 2024 jeweils bewilligt und welche künftige Förderung ist jeweils bereits beantragt und aktuell in der Bearbeitung? 3. Welche einzelnen Förderbedingungen wurden der in Frage 1 genannten Institution und dem in Frage 1 genannten Verein jeweils durch das Land in der Vergangenheit anheimgestellt und sollen zukünftig anheimgestellt werden?

4. Welches Datum trägt der jeweils letzte der Bewilligungsstelle vorgelegte Freistellungsbescheid der in Frage 1 genannten Institution und des in Frage 1 genannten Vereins nach Nummer 3 Satz 2 und 3 des Anwendungserlasses zu § 59 der Abgabenordnung?

5. Welche Unregelmäßigkeiten sind der Landesregierung über die in Frage 1 genannte Institution und den in Frage 1 genannten Verein bekannt und welche Auswirkungen haben diese auf eine finanzielle Förderung durch Mittel aus dem Landeshaushaltsplan?

6. Aus welchen einzelnen Haushaltstiteln des Entwurfs des Landeshaushaltsplans für das Jahr 2025 erfolgt jeweils die Finanzierung voraussichtlich im Haushaltsjahr 2025 in welcher veranschlagten finanziellen Höhe?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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