Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich auf weitreichende Grundgesetzänderungen verständigt, die unter anderem eine Lockerung der sogenannten Schuldenbremse im Grundgesetz sowie die Einrichtung eines schuldenfinanzierten sogenannten Sondervermögens in Höhe von mehreren hundert Milliarden Euro vorsehen. Der Vorgang ist historisch insofern einmalig, als die Beschlüsse vor der Konstituierung eines bereits neu gewählten Deutschen Bundestags durch den Deutschen Bundestag der 20. Wahlperiode getroffen werden sollen, also durch ein Parlament, das nicht mehr die gegenwärtigen politischen Kräfteverhältnisse in der deutschen Wählerschaft widerspiegelt. Einmalig ist auch die Höhe der verabredeten Neuverschuldung von etwa einer Billion Euro, die unter anderem zur Finanzierung von Kriegsausgaben für den Ukrainekrieg verwendet werden soll. Die gen des Deutschen Bundestags riskieren damit sehenden Auges auch, dass Deutschland immer tiefer in einen Krieg ausländischer Mächte und schließlich in Kampfhandlungen hineingezogen wird. Die Maßnahmen werden erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Zukunft auch Thüringens haben, indem sie die Schuldenlast künftiger Generationen von Thüringern signifikant erhöhen. Die geplante Lockerung der Schuldenbremse könnte zu einer Erosion der fiskalischen Stabilität führen und die Handlungsspielräume zukünftiger Landesregierungen erheblich einschränken. Eine derart weitreichende Verfassungsänderung sollte auch auf Landesebene im Parlament debattiert werden. Zudem wird die gegenwärtige Wirtschaftskrise Deutschlands durch die beschönigend als Sondervermögen deklarierte Kreditaufnahme verschärft werden. Bereits jetzt zeitigen die Verabredungen der genannten Bundestagsfraktionen Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben, etwa durch den Anstieg von Zinsen mit Folgen beispielsweise für die Bauwirtschaft. Die Landesregierung kann sich nicht auf eine parlamentarische Mehrheit ihrer Regierungskoalition stützen und kann von daher nicht beanspruchen, den politischen Willen der Thüringer zu repräsentieren; sie ist auch deshalb gehalten, den zukunftsgefährdenden Grundgesetzänderungen nicht zuzustimmen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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