Die WHO ist zwar eine internationale Organisation, deren Mitglieder Staaten sind, doch wird sie überwiegend nicht etwa von den Mitgliedsstaaten, sondern von privaten Geldgebern finanziert. Wie sich während der Corona-Krise gezeigt hat, handelt es sich bei ihr um eine gesundheitspolitisch wenig vertrauenswürdige Institution. Seit Auftreten des Coronavirus hat die WHO zum Schaden zahlloser Menschen medizinisch höchst fragwürdige Maßnahmen befürwortet. Maßnahmen, die auch in Deutschland und in Thüringen nachweislich zu immensen wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Schäden in der Bevölkerung geführt haben. Wissenschaftlich fundierte Einwände gegen die Corona-Maßnahmen wurden von der WHO ignoriert und diffamiert, die Bevölkerung mit propagandistischen Kommunikations- und Verhaltensstrategien manipuliert. Anders als nationale Politiker, können WHO-Funktionäre nicht in demokratische Verantwortung genommen und für ihr Handeln aufgrund ihrer Immunität auch sonst de facto nicht belangt werden. Vor diesem Hintergrund verbietet es sich, die Befugnisse der WHO auszuweiten. Am 24. Februar 2025 reichten die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) als einer der größten staatlichen Geldgeber der WHO offiziell die Unterlagen für ihren Austritt aus der WHO ein; dieser wird voraussichtlich am 22. Januar 2026 rechtskräftig. In der Zwischenzeit hat die US-Regierung bereits erste Schritte unternommen, um die Zusammenarbeit mit der WHO einzuschränken. Beispielsweise wurde die US-Gesundheitsbehörde CDC angewiesen, die Kooperation mit der WHO sofort einzustellen. Der US-Präsident sieht insbesondere die mangelnde Transparenz und Kontrolle der WHO als problematisch an. Das Vorgehen der USA verdeutlicht, dass ein Austritt aus der WHO möglich und gangbar ist. Das Internationale Pandemieabkommen, das von der WHO vorangetrieben wird, soll auf der Weltgesundheitsversammlung vom 19. bis 27. Mai 2025 verabschiedet werden. Durch das Abkommen sollen für die Mitgliedsstaaten verbindliche kollektive Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung festgeschrieben werden. Dadurch soll ein global koordiniertes Pandemiemanagement geschaffen werden, das die Befugnisse der WHO stark erweitert. Im aktuell vorliegenden Entwurf des Abkommens ist festgehalten, dass es zur Ausrufung einer Pandemie nur einen „Erreger pandemischen Potenzials“ bräuchte. Diese unbestimmte Definition sorgt für eine starke Erweiterung der Entscheidungsbefugnis des WHO-Generaldirektors. Entscheidungen über das Vorliegen einer pandemischen Notlage und über zu treffende Maßnahmen sind indes Teil des Kernbestands nationaler Souveränität und dürfen nicht in die Hände einer maßgeblich von privaten Geldgebern finanzierten, nicht demokratisch legitimierten und nicht haftbaren internationalen Organisation gelegt werden.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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