Der Koalitionsvertrag von Union und SPD forciert den Windenergieausbau und beschleunigte Genehmigungen. Hürden der Umweltverträglichkeitsprüfung werden abgesenkt und deren Vorprüfung ist nach Möglichkeit auszusetzen, so der Vertragstext. Das Verbandsklagerecht soll eingeschränkt werden. Das »Wind-an-Land-Gesetz«, durch welches 2,2% der Landesfläche bis 2032 für Windvorranggebiete ausgewiesen sein müssen, wird wiederum erst 2032 evaluiert.

Die umweltpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Nadine Hoffmann, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

»Die voraussichtlich neue Bundesregierung führt das Werk der Vorgängerregierung unbeirrt fort, trotz anderslautender Wahlaussagen der Unionsparteien. Während von Kernkraft keine Rede mehr ist, wird der Artenschutz für die Windindustrie weiter geschliffen, Genehmigungsanforderungen werden abgesenkt und sogar das Instrument des Klagerechts von Naturschutzverbänden soll eingeschränkt werden. Die Evaluierung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes im Jahr 2032 trügt, denn bis dahin ist der Freistaat verpflichtet, 2,2% seiner Fläche ausweisen. Die Landesregierung muss nun zügig handeln und auf Bundesebene die Abschaffung der in diesem Gesetz fixierten Flächenziele initiieren. Unsere Fraktion hatte dazu bereits für das vergangenen Plenum einen Antrag* mit der entsprechenden Forderung an die Regierung eingereicht, mit dem Ziel, im Sinne des Umweltschutzes weiteren Schaden von Thüringen abzuwenden.«

 

*https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/101012/keine_flaechenziele_fuer_die_windindustrie_abschaffung_des_wind_an_land_gesetzes.pdf