Nachdem der Thüringer Verfassungsgerichtshof die Beteiligten im Verfahren VerfGH 20/25 zur Abgabe einer Stellungnahme bis heute 14 Uhr aufgefordert hatte, setzte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag eine außerplanmäßige Sitzung des Justizausschusses durch. Die Verwaltung des Landtags hatte zuvor empfohlen, von einer Ausschussberatung und Stellungnahme im Ausschuss abzusehen. Diesem Vorgehen schloss sich die AfD-Fraktion ausdrücklich nicht an.
Stattdessen brachte die AfD-Fraktion einen Antrag in den Ausschuss ein: Dieser möge feststellen, der Antrag auf einstweilige Anordnung vom 17. April 2025 im Verfahren VerfGH 20/25 sei berechtigt und der Thüringer Verfassungsgerichtshof solle diesem stattgeben. Dieser Antrag wurde im Ausschuss abgelehnt. Im Ergebnis wurde so aber die Offenlegung der relevanten Landtagsunterlagen zur Stellungnahme im gerichtlichen Verfahren erreicht.
Sascha Schlösser, Justiziar und Justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellt hierzu fest:
»Wir nutzen jede rechtlich zulässige Möglichkeit, um Einfluss auf dieses Verfahren zu nehmen. Ein stilles und kommentarloses Durchwinken lassen wir nicht zu.
Dass der Landtagspräsident auf unser Konfrontationsschreiben vom 4. April 2025 mit der Aufforderung, die Konstituierung zu unterlassen nicht oder viel zu spät, nämlich erst nach Einreichung unserer Anträge beim Verfassungsgerichtshof, reagierte und stattdessen über die Osterfeiertage die Konstituierung ankündigte zeigt, wie wenig Interesse an einem offenen und transparenten Verfahren besteht. Ich sehe hier eine missbräuchliche Verfahrensgestaltung.«