Kleingärten erbringen für alle Nutzer eine Erhöhung der Lebensqualität. Sie führen Menschen an die Natur und fördern den Erhalt der Natur durch das Verständnis für deren Abläufe. Sie tragen zum Umweltschutz durch die Schaffung von öffentlichem Grün in Kleingartenanlagen bei und leisten einen wesentlichen Beitrag für das Städtewesen, insbesondere für das Stadtgrün. Kleingartenanlagen sind in der Stadt Frischluftrefugien und dienen auch der Feinstaubbindung. Darüber hinaus können Kleingärten zu einer gesunden und abwechslungsreichen Ernährung durch selbst angepflanztes Obst und Gemüse beitragen. Sie fördern so auch das Bewusstsein und den Verbrauch regionaler Produkte. Kleingartenanlagen sind Orte der Artenvielfalt und stärken diese durch strukturreiche Lebensräume. Ebenfalls leisten Kleingärten einen wichtigen sozialen Beitrag für die Gesellschaft und sind Erholungsräume für alle Bürger. Sie wirken gegen Vereinsamung und fördern das Gemeinschaftswesen. Die Kleingartenvereine und ihre Mitglieder erbringen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Behörden somit wertvolle Leistungen für das Allgemeinwohl und die Ökologie. Kleingärtner sind Partner für Kindertagesstätten und Schulen sowie andere soziale, aber auch ökologische Einrichtungen und erbringen hierdurch einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dieses Engagement gilt es anzuerkennen, zu fördern und zu stärken. Kleingärten erfüllen in den Kommunen aber nicht nur eine herausragende soziale und ökologische, sondern auch eine städtebauliche Funktion. Sie sind demgemäß für eine starke und langfristige soziale Stadtentwicklung bedeutsam und liefern zugleich einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Grünflächeninfrastruktur der Kommunen. Das Kleingartenwesen kämpft allerdings mit Schwierigkeiten. So stehen aktuell in Thüringen etwa 5.000 Kleingartenanlagen leer. Gerade im ländlichen Raum steigt aus demografischen und anderen Gründen die Zahl aufgegebener Kleingartenanlagen. Die Flächen sind jedoch nicht nur im Sinne des Naturschutzes zu bewahren. Mit der Aufgabe und dem Fehlen der Bewirtschaftung ist der Rückbau verbunden, den die Vereine nur in Zusammenarbeit mit den Kommunen bewältigen können. Eine Unterstützung ist diesbezüglich auf kommunaler Ebene, aber auch seitens des Landes geboten. In städtischen Gebieten hingegen besteht ein erhöhter Bedarf an Kleingärten, der unter anderem durch Parzellenteilung und gemeinsamer Bewirtschaftung bewältigt wird. In Ballungsgebieten kann es darüber hinaus zu Flächendruck durch den Wohnungsbau kommen. Diese Herausforderungen sind mit dem Land zu meistern. Durch die Etablierung eines Kleingartenbeirats auf Landesebene wird diese Zusammenarbeit gefördert.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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