Der Thüringer Landtag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Einführung eines jährlichen Feiertags am 8. Mai als sogenannten »Tag der Befreiung« beraten. Eine Überweisung in den zuständigen Ausschuss wurde mit den Stimmen von SPD, CDU, BSW und AfD abgelehnt. Damit ist der Antrag bereits in der ersten Lesung politisch gescheitert. Außerhalb der Fraktion DIE LINKE fand der Antrag keinerlei Zustimmung.

Der Gesetzentwurf wollte den 8. Mai dauerhaft als gesetzlichen Feiertag in das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz aufnehmen. Bereits zuvor war ein Vorstoß der Linksfraktion zur einmaligen Einführung eines Feiertags am 8. Mai 2025 im Landtag gescheitert.

Die AfD-Fraktion lehnt diesen Antrag entschieden ab. Der 8. Mai 1945 markiert zwar zweifellos das Ende des Nationalsozialismus, zugleich aber auch den Beginn von Unrecht, Unterdrückung und jahrzehntelanger Fremdherrschaft in Mitteldeutschland und Osteuropa. Für Millionen Deutsche war der 8. Mai nicht nur Befreiung, sondern auch Beginn von Vertreibung, Willkür und Diktatur.

Sascha Schlösser, Justiziar und Justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellt hierzu fest:

»Wer den 8. Mai pauschal zum Feiertag erklärt, ignoriert die historischen Realitäten der Nachkriegszeit für die Menschen in der damaligen SBZ und späteren DDR. Für die Ostdeutschen ist erst der Tag der Wiedervereinigung unter Überwindung der SED-Diktatur ein Tag der Befreiung und ein echter Grund zum Feiern.

Den wiederholten Versuch der Geschichtsumdeutung durch die SED, die heute in Form der Linkspartei unter neuem Namen wieder versucht, ideologische Deutungshoheit zu erlangen, lehnen wir entschieden ab.«