Der Thüringer Landtag hat heute einen Einspruch gegen die Gültigkeit der Landtagswahl vom 1. September 2024 trotz Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses überraschend nicht zurückgewiesen.
Dem vorausgegangen war ein detaillierter Prüfbericht des Wahlprüfungsausschusses, der zu dem Ergebnis kam, dass die Wahlrechtsgrundsätze durch eine koordinierte Medienaktion von 17 kommunalen Wahlbeamten der CDU zu Lasten der AfD und des BSW verletzt worden sind.
Die Wahlwerbung der Landräte und Oberbürgermeister war wenige Tage vor der Wahl als vermeintlich amtliche Medieninformation veröffentlicht und unter anderem in einer Wahlkampfbroschüre der CDU verwendet worden. Die Veröffentlichung verstieß nach Feststellung des Ausschusses gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot sowie die kommunalrechtlichen Zuständigkeiten und stellte damit einen erheblichen Wahlfehler dar.
Die Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses fußte darauf, dass keine zweifelsfrei nachweisbaren Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Thüringer Landtag festgestellt werden konnten.
Sascha Schlösser, Justiziar und Justizpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellt hierzu fest:
»Der Wahlprüfungsausschuss hat klar festgestellt: Die CDU hat mit amtlichem Anstrich und unter Nutzung staatlicher Ressourcen massiv und gezielt gegen die AfD und das BSW in den Wahlkampf eingegriffen. Das war rechtswidrig und ein Angriff auf die Grundsätze freier und fairer Wahlen. Mit dieser Bewertung wurde der CDU endgültig die Maske des Demokratiehüters vom Gesicht gerissen. Die Weigerung den Einspruch zurückzuweisen, dient der Verschleierung und Verwässerung dieser klaren Feststellungen.«