Die Freibäder in Thüringen stehen exemplarisch für die verfehlte Infrastrukturpolitik der vergangenen Jahrzehnte. Trotz ihrer überragenden Bedeutung für die Gesundheit, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und den Tourismus droht vielen Bädern die Schließung. Die im Jahr 2005 beschlossene Schwimmbadentwicklungskonzeption hat systematisch ein Drittel der Freibäder in Thüringen aus dem Förderzugang gedrängt. Diese politische Fehlentscheidung wirkt bis heute nach und muss korrigiert werden. Die Schwimmfähigkeit von Kindern ist dramatisch zurückgegangen. Diese Entwicklung stellt ein Versäumnis des Staats in seiner Verantwortung für Prävention und Bildung dar. Besonders gravierend ist die Situation im ländlichen Raum: Hier fehlt es nicht nur an Fachpersonal, sondern vielfach an nutzbaren Bädern überhaupt. Gleichzeitig stemmen vielerorts ehrenamtlich organisierte Fördervereine mit hohem Engagement den Betrieb der Freibäder. Sie verdienen nicht nur Anerkennung, sondern auch substanzielle Unterstützung durch das Land. Der Freistaat Thüringen ist gemäß Artikel 30 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen verpflichtet, den Sport zu schützen und zu fördern. Daraus ergibt sich auch eine Verantwortung des Landes, die Rahmenbedingungen für den Schwimmsport so zu gestalten, dass allen Kindern wohnortnah der Zugang zu sicheren Schwimmmöglichkeiten ermöglicht wird. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket – bestehend aus Fördermittelzugang, Sonderinvestitionsprogramm, Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Einbezug in den Schulsport– kann das Land die vorhandene Infrastruktur sichern, ausbauen und dabei helfen, die Schwimmfähigkeit künftiger Generationen wiederherzustellen.